
Umweltrecht gilt für alle – auch für Kohlekonzerne. Umweltverbände gehen daher auch juristisch vor, um die schädlichen Folgen von Kohlekraftwerken auf Mensch und Umwelt einzudämmen. Mithilfe des Rechts wurden so insgesamt 17 Kohlekraftwerksvorhaben gestoppt. Auch Genehmigungen für das umstrittene Kraftwerk Datteln 4 wurden auf Initiative des BUND und Nachbar*innen mehrfach erfolgreich vor Gericht gekippt.
Beachtliche Erfolge wie diese ermutigen, sich weiter dafür einzusetzen, dass Umweltschutz auch in Kraftwerken und Tagebauen umgesetzt wird. Oft ist der Blick auf den technischen Umweltschutz entscheidend, denn Kraftwerke tragen mit ihrem enormen Schadstoffausstoß erheblich zur Umweltverschmutzung bei. Kohleemissionen könnten durch strengere Schadstoffgrenzwerte oder die verpflichtende Nachrüstung auf bessere Technik begrenzt werden. Doch dafür müssen es solche Regelungen erst einmal ins Gesetz schaffen.
Über den technischen Umweltschutz hinaus sollte der Schutz des Klimas zunehmend im Recht verankert werden. Eine Kohleausstieg 2030 ließe sich dann auch auf juristischer Ebene effektiver voranbringen.
Daher ist die rechtspolitische Arbeit ein wichtiger Bestandteil von Kampagnen.